Zuwendung ist keine Frage der Erwerbsbeteiligung



Kinder haben ihren eigenen Kopf. Sie nehmen ihre Umwelt aufmerksam und sensibel wahr und kommen zu ihren eigenen Bewertungen.

World Vision hat diese in einer ersten Kinderstudie eingefangen und dafür Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Bielefeld und des Forschungsinstituts TNS Infratest Sozialforschung beauftragt.

Auf den ersten Blick könnte es den Anschein haben, dass die Service-Funktion der Familie mit „privater Vollpension“ ursächlich für die vergleichsweise hohe Zufriedenheit der Kinder mit der elterlichen Zuwendung ist.

Mit 78% geben vier von fünf Kindern an, dass entweder beide Elternteile hinreichend (33%) oder ein Elternteil – in der Regel die Mutter – hinreichend und das andere mal so, mal so Zeit für sie hat (45%). 9% berichten, dass nur ein Elternteil genügend, das andere jedoch nicht hinreichend Zeit hat.

13% klagen hingegen über ein Zuwendungsdefizit der Eltern (kein Elternteil mit hinreichend Zeit). Im Zusammenhang betrachtet sind es dann aber nicht die Kinder erwerbstätiger Eltern, die mit der Zuwendungszeit besonders unzufrieden sind.

Vielmehr beklagen sich darüber mit einem Anteil von 28% vorrangig die Kinder, deren Eltern arbeitslos sind oder die aus sonstigen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen sowie zu 35% die Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden.

In Familien, in denen beide Elternteile vollzeit-erwerbstätig sind, trifft dies nur für 17% der Kinder zu. In Familien, wo ein Elternteil vollzeit- und das andere teilzeit-erwerbstätig ist, halbiert sich der Anteil der unzufriedenen Kinder noch einmal auf 8%.

Erwerbstätigkeit beider Eltern und Zuwendung sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: eine geregelte Erwerbsbeteiligung der Eltern stabilisiert die häuslichen Verhältnisse und hilft, die gemeinsam verbrachte Zeit intensiver miteinander zu nutzen.

Eine Zusammenfassung der Studie finden Sie hier.


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